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Formulierung des Indikators
Indikator Zweck
So erfassen und analysieren Sie die erforderlichen Daten
Ermitteln Sie den Indikatorwert anhand der folgenden Methodik:
1)Definieren Sie, was gemessen wird. Geben Sie an, ob sich der Indikator auf Lebensmittel, Saatgut oder beides bezieht, und legen Sie fest, welche konkreten Waren in den Beschaffungsumfang fallen.
2)Definieren Sie die Begriffe „lokal“ und „ökologisch nachhaltig“:
- Lokale Beschaffung: Definieren Sie, was als „lokal“ gilt (z. B. dieselbe Region, dasselbe Land oder innerhalb einer bestimmten Entfernung vom Einsatzgebiet).
- Ökologisch nachhaltig: Legen Sie Kriterien fest, was in Ihrem Kontext als „ökologisch nachhaltig“ gilt. Legen Sie fest, wie viele Kriterien ein Lieferant/Hersteller erfüllen muss, damit die Lebensmittel/das Saatgut als „ökologisch nachhaltig“ eingestuft werden können. Seien Sie realistisch hinsichtlich der Frage, welche Kriterien potenzielle Lieferanten erfüllen können und welche Sie praktisch überprüfen können. Beispiele für mögliche Kriterien sind:
- Nachhaltige Wassernutzung: effiziente Bewässerungs- und Wasserentnahmeverfahren, die die lokalen Wasserressourcen nicht überbeanspruchen
- Maßnahmen zur Erhaltung der Bodengesundheit: Maßnahmen, die die Bodenfruchtbarkeit schützen und die Erosion verringern
- Verantwortungsvoller Einsatz von Agrarchemikalien: reduzierter und sicherer Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln
- Abholzungsfreie Beschaffung: Die Rohstoffe stammen nicht aus kürzlich gerodeten Flächen in geschützten oder besonders wertvollen Ökosystemen
- Biodiversitätsfreundliche Produktion: Verfahren, die die biologische Vielfalt auf dem landwirtschaftlichen Betrieb erhalten
- Nachhaltige Verpackungs- und Abfallpraktiken: Verwendung von wiederverwendbaren/recycelbaren Verpackungen und umweltfreundliche Abfallentsorgung
- Transport- und Logistik-Fußabdruck: Beschaffung, die Transportwege und Emissionen reduziert
- Geeignete Sortenauswahl: Die Saatgutsorten sind an die lokalen agroökologischen Bedingungen angepasst und tragen zur Klimaresilienz bei (z. B. sind sie gegebenenfalls dürreresistent), wobei Sorten vermieden werden, die einen nicht nachhaltigen Wasser- bzw. Betriebsmitteleinsatz erfordern.
- Genetische Integrität und Qualitätssicherung: Das Saatgut wird einer Qualitätskontrolle unterzogen (Keimfähigkeit, Reinheit), um Verschwendung und Nachsaat zu vermeiden
- Überprüfung auf invasive Arten und Risiken für die Artenvielfalt: Vermeidung der Einschleppung invasiver Arten oder Sorten, die die lokale Artenvielfalt gefährden
3) Legen Sie fest, wie die Beschaffung gemessen werden soll. Entscheiden Sie , ob die Beschaffung anhand folgender Kriterien gemessen werden soll:
- Finanzieller Wert (z. B. in Euro ausgegebene Beträge für lokal und ökologisch nachhaltige Lebensmittel/Saatgut); oder
- Menge ( z. B. kg oder Tonnen der beschafften Lebensmittel/Saatgut). Dieser Ansatz wird nicht empfohlen, wenn Sie mehrere Güter beschaffen, die in unterschiedlichen Einheiten erfasst werden (z. B. Säcke, kg, Liter), und deren Umrechnung in eine einheitliche Einheit zu zeitaufwendig oder unpraktisch wäre.
4) Sammeln Sie Daten aus relevanten Quellen. Sammeln und vergleichen Sie Belege, um zu beurteilen, welche beschafften Lebensmittel bzw. Saatgut die in Schritt 2 definierten Mindestkriterien für ökologische Nachhaltigkeit erfüllen. Dazu können gehören:
- Daten zur Verteilung und zur Nachverfolgung nach der Verteilung: Anhand dieser Daten können Sie die Menge der Lebensmittel überprüfen bzw. die verteilte Menge ermitteln
- Beschaffungs- und Ausschreibungsunterlagen: Überprüfen Sie, ob Standort- und Nachhaltigkeitskriterien in die Leistungsbeschreibungen aufgenommen und bei der Lieferantenauswahl berücksichtigt wurden
- Lieferantenunterlagen: Selbsterklärungen der Lieferanten, Angaben zur Rückverfolgbarkeit (Herkunft, Chargen/Losen) sowie alle relevanten Nachhaltigkeitszertifikate/-standards (sofern vorhanden)
- Lieferantenverträge: Prüfung auf Nachhaltigkeitsanforderungen/-klauseln (z. B. Einhaltung nationaler Umweltvorschriften; Ausschluss der Beschaffung aus Schutzgebieten; Beschränkungen hinsichtlich verbotener Agrochemikalien)
- Überprüfungsmaßnahmen (soweit möglich): Stichproben/Besuche bei Erzeugern oder Verarbeitern, Beobachtung der Praktiken und/oder Befragungen von Schlüsselpersonen (z. B. Erzeuger, Genossenschaften, Beratungsdienste, Behörden)
Verfolgen Sie einen risikobasierten Ansatz: Führen Sie bei risikoreicheren Waren bzw. in risikoreicheren Kontexten strengere Überprüfungen durch und dokumentieren Sie etwaige Einschränkungen.
5) Zur Berechnung des Indikatorwerts:
- Ermitteln Sie den Gesamtwert bzw. die Gesamtmenge (Schritt 3) der beschafften Lebensmittel bzw. Saatgut, die sowohl der lokalen Definition als auch den Kriterien der ökologischen Nachhaltigkeit (Schritt 2) entsprechen.
- durch den Gesamtwert bzw. die Gesamtmenge aller im Rahmen der Maßnahme beschafften Lebensmittel bzw. Saatgut dividieren
- Multipliziere das Ergebnis mit 100, um es in einen Prozentsatz umzurechnen.
Aufschlüsseln nach
Die Daten können aufgeschlüsselt nach:
- Warenart: Lebensmittel vs. Saatgut (oder nach konkreter Warenart, falls zutreffend)
- geografisches Gebiet: sofern dies für die Definition des Begriffs „lokal“ relevant ist
Wichtige Hinweise
1) Festzustellen, ob Lebensmittel/Saatgut aus ökologisch nachhaltigen Wertschöpfungsketten stammen, kann schwierig und zeitaufwendig sein. Vermeiden Sie es, Kriterien festzulegen, die zu schwer zu überprüfen sind. Wählen Sie stattdessen Kriterien aus, deren Überprüfung realistisch ist und die dennoch glaubwürdig und aussagekräftig sind.
2) Dieser Indikator wird von der Generaldirektion „ ECHO “ als einer ihrer wichtigsten Ergebnisindikatoren verwendet .
Weitere Hinweise abrufen
- ECHO (2023) Indikatoren für die Mindestumweltanforderungen (.pdf)